Beginn

In einem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir einander kennen. Wir klären gemeinsam, ob Psychotherapie eine Möglichkeit zur Lösung Ihres
Anliegens sein kann, und sprechen über Ihre Erwartungen und Ihre Ziele. 

Sie erhalten auch wichtige Informationen über die Art und den
Ablauf der Therapie. Nach dem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit,
in Ruhe zu überlegen, ob Sie sich wohl und gut verstanden fühlen und
eine Therapie bei mir beginnen möchten.

Verlauf und Ende einer Psychotherapie

Die Frequenz der Therapieeinheiten wird auf die Art Ihres Problems und auf Ihre zeitlichen sowie finanziellen Möglichkeiten abgestimmt und kann sich im Laufe der Therapie verändern. Um einen Prozess in Gang zu bringen ist anfangs eine Einheit pro Woche empfehlenswert.

Die Dauer der Psychotherapie hängt vom Erkrankungsgrad und dem Therapieziel ab. Bei schwerwiegenden und bereits länger bestehenden Belastungen wird die Behandlung voraussichtlich länger dauern. Wenn Sie nur ein einzelnes Problem bewältigen oder ein bestimmtes Symptom beseitigen wollen, kann die Zusammenarbeit auch kürzer sein.
Die Psychotherapie endet im Idealfall dann, wenn die Therapieziele erreicht und die ursprünglichen Beschwerden bewältigt sind. Das wertschätzende Ende eines Therapieprozesses ist von großer Bedeutung und findet in einem Abschlussgespräch statt.

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich gemäß des Psychotherapiegesetzes (BGBI.Nr.361/1990 ST0151) der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass unsere Gespräche streng vertraulich sind – auch gegenüber nahen Angehörigen oder Behörden. Dadurch ist ein geschützter Rahmen gewährleistet, in dem vertrauensvolle Gespräche ermöglicht werden.

Absageregelung

In dem Falle, dass Sie eine abgesprochene Stunde nicht in Anspruch nehmen möchten, gilt eine 24-Stunden Absageregelung. Das bedeutet 24 Stunden vor Stattfinden der Einheit ist die Stornierung per Nachricht auf meiner Mobilbox oder per sms kostenfrei möglich. Eine verspätete Absage, unabhängig vom Grund, ist kostenpflichtig und wird gemäß den Richtlinien des vom Bundesministerium herausgegebenen Berufskodex für PsychotherapeutInnen als Therapiestunde verrechnet.

Kosten

Das Honorar pro Therapieeinheit (50 Minuten) beträgt € 110,-

Das Honorar pro Therapieeinheit in der Gruppe (90 Minuten) beträgt pro Person € 45,-

Für StudentInnen und Selbsterfahrung im Rahmen des psychotherapeutischen Propädeutikums € 100,-

(umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1Z.27 UstG)

Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse (Einzelsetting, Stand Jänner 2025):

Pro Einheit erhalten Sie derzeit von der ÖGK € 33,70, von der BVAEB € 46,60 und von der SVS € 45,00. Weiters gibt es Krankenzusatzversicherungen.

Für die ersten zehn Einheiten brauchen Sie keine Bewilligung im Vorfeld. Wichtig ist nur: Sie dürfen in den letzten zwei Jahren keine Psychotherapie in Anspruch genommen haben bzw. dafür keinen Zuschuss erhalten haben. Reichen Sie den Antrag nachträglich selbst bei Ihrer Krankenkasse ein – mit einer Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes (bitte vor der zweiten Einheit besorgen), den Honorarnoten und dem jeweiligen Antragsformular (ÖGK, SVS, BVAEB; Formulare finden Sie auf den Websites der Kassen).

Wenn Sie danach weitermachen möchten, sind weitere 30 bis 50 Einheiten möglich. Hier braucht es allerdings eine Bewilligung im Voraus: Der Antrag muss vor der 11. Einheit bei Ihrer Kasse eingelangt sein.

Ausführliche Infos finden Sie auch HIER